Glossar · Organisation

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Verordnung über das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Sie gilt auch für Laborgeräte in der Arztpraxis.

Auch: MPBetreibV

Was der Begriff MPBetreibV für das Praxislabor bedeutet

Wer ein Medizinprodukt anwendet, muss in die sachgerechte Handhabung eingewiesen sein. Für Analysegeräte in der Praxis heißt das: Das Praxisteam wird bei der Aufstellung eingewiesen, die Einweisung wird dokumentiert.

Wir übernehmen die Einweisung, wenn wir ein Gerät aufstellen.

Passt ein Praxislabor zu Ihrer Praxis?

Nennen Sie uns Einrichtung, Probenvolumen und Parameter. Wir ermitteln, welches System zu Ihrer Praxis passt, und melden uns telefonisch.