Glossar · Abrechnung
Speziallabor
Die speziellen Laboruntersuchungen nach Abschnitt 32.3 EBM. Wer sie erbringen und abrechnen will, braucht eine Genehmigung der KV.
Auch: Abschnitt 32.3 EBM, spezielle Laboruntersuchungen
Was der Begriff Speziallabor für das Praxislabor bedeutet
Grundlage ist die Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (Anlage 3 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Die Genehmigung setzt in der Regel eine nachgewiesene Fachkunde voraus, oft über ein Kolloquium, und die Einhaltung der RiliBÄK einschließlich Ringversuchen.
Plant eine Praxis ein eigenes Gerät, sollte sie vorher klären, welche der gewünschten Parameter in Abschnitt 32.3 liegen und ob eine Genehmigung vorliegt oder beantragt werden muss.
Auf einen Blick
- Grundlage
- Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor
- Voraussetzung
- Genehmigung der KV, Fachkunde, RiliBÄK
Verwandte Begriffe
- BasislaborUmgangssprachlich für die allgemeinen Laboruntersuchungen nach Abschnitt 32.2 EBM. Vertragsärzte können sie ohne gesonderte Genehmigung der KV erbringen.
- RingversuchExterne Qualitätskontrolle: Die Praxis misst Proben eines Ringversuchsanbieters und erhält zurück, ob ihre Ergebnisse im zulässigen Bereich liegen.
- RiliBÄKDie Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Sie gilt für jedes Labor, auch für das Labor in der Arztpraxis.
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