Glossar · Abrechnung
EBM Kapitel 32
Das Kapitel des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für In-vitro-Diagnostik. Es regelt, welche Laborleistungen Vertragsärzte abrechnen und in welcher Höhe.
Auch: Laborkapitel im EBM
Was der Begriff EBM Kapitel 32 für das Praxislabor bedeutet
Kapitel 32 ist in Abschnitte gegliedert. Für das Praxislabor zählen vor allem Abschnitt 32.2 (allgemeine Laboruntersuchungen, auch Basislabor) und Abschnitt 32.3 (spezielle Laboruntersuchungen, auch Speziallabor). Dazu kommt der Wirtschaftlichkeitsbonus als GOP 32001.
Die Beträge in Kapitel 32 heißen Kostenerstattungen und stehen in Euro, nicht in Punkten. Ausgezahlt werden sie aus dem Grundbetrag Labor, je nach KV mit einer Quote.
Welche Abschnitte eine Praxis selbst abrechnen darf, hängt von der Genehmigung der KV ab: Leistungen aus 32.3 setzen eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor voraus.
Auf einen Blick
- Abschnitt 32.2
- allgemeine Laboruntersuchungen, ohne gesonderte Genehmigung
- Abschnitt 32.3
- spezielle Laboruntersuchungen, mit Genehmigung der KV
- GOP 32001
- Wirtschaftlichkeitsbonus
- Vergütung
- Kostenerstattung in Euro, aus dem Grundbetrag Labor
Verwandte Begriffe
- BasislaborUmgangssprachlich für die allgemeinen Laboruntersuchungen nach Abschnitt 32.2 EBM. Vertragsärzte können sie ohne gesonderte Genehmigung der KV erbringen.
- SpeziallaborDie speziellen Laboruntersuchungen nach Abschnitt 32.3 EBM. Wer sie erbringen und abrechnen will, braucht eine Genehmigung der KV.
- LaborquoteDer Anteil, zu dem eine KV Laborleistungen aus dem Grundbetrag Labor auszahlt, wenn das Geld nicht für alle Leistungen reicht.
- Kostenerstattung (EBM)So heißen die Beträge für Laborleistungen in Kapitel 32 EBM. Sie stehen in Euro und sollen die Kosten der Untersuchung decken.
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